Kostenrechnungsgrundsätze
- Kostenrechnungsgrundsätze
Abk. für die Allgemeinen Grundsätze der Kostenrechnung vom 16.1.1939; ein an die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gerichteter Regierungserlass, mit dem der einheitliche Aufbau, die richtige Ausgestaltung und Auswertung der ⇡ Kostenrechnung gesichert werden sollte.
- Inhalt: (1) Mindestanforderungen für Erfassung und Verrechnung der Kosten; (2) Hinweise für den Aufbau der ⇡ Kostenarten-, ⇡ Kostenstellen- und ⇡ Kostenträgerrechnung.
- Vgl. auch ⇡ Kostenrechnungsrichtlinien.
Lexikon der Economics.
2013.
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Kostenrechnung — I. Charakterisierung:Zentrales Teilgebiet des internen ⇡ Rechnungswesens, in dem Kosten erfasst (⇡ Kostenerfassung), gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen (z.B. Produkten) zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet, d.h. selektiert,… … Lexikon der Economics
Kostenrechnungsrichtlinien — aufgrund der ⇡ Kostenrechnungsgrundsätze vom 16.1.1939 und der Kostenrechnungsregeln der ehemaligen Reichsgruppe Industrie vom 7.3.1942 für die verschiedenen Wirtschaftsgruppen aufgestellt. Die K. dienten dem Aufbau der ⇡ Kostenrechnung und der ⇡ … Lexikon der Economics