Kostenrechnungsgrundsätze

Kostenrechnungsgrundsätze
Abk. für die Allgemeinen Grundsätze der Kostenrechnung vom 16.1.1939; ein an die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gerichteter Regierungserlass, mit dem der einheitliche Aufbau, die richtige Ausgestaltung und Auswertung der  Kostenrechnung gesichert werden sollte.
- Inhalt: (1) Mindestanforderungen für Erfassung und Verrechnung der Kosten; (2) Hinweise für den Aufbau der  Kostenarten-,  Kostenstellen- und  Kostenträgerrechnung.
- Vgl. auch  Kostenrechnungsrichtlinien.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kostenrechnung — I. Charakterisierung:Zentrales Teilgebiet des internen ⇡ Rechnungswesens, in dem Kosten erfasst (⇡ Kostenerfassung), gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen (z.B. Produkten) zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet, d.h. selektiert,… …   Lexikon der Economics

  • Kostenrechnungsrichtlinien — aufgrund der ⇡ Kostenrechnungsgrundsätze vom 16.1.1939 und der Kostenrechnungsregeln der ehemaligen Reichsgruppe Industrie vom 7.3.1942 für die verschiedenen Wirtschaftsgruppen aufgestellt. Die K. dienten dem Aufbau der ⇡ Kostenrechnung und der ⇡ …   Lexikon der Economics

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